Behandlungszeit und Kosten
Behandlungszeit und Kosten
Die Förderung und Erhaltung der individuellen Gesundheit ist ein komplexer und individueller Prozess, der sich nicht in festgelegte Zeitvorgaben zwängen lässt. Osteopathische Diagnostik und Therapie erfordern die nötige Zeit, um sich umfassend auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten oder jeder einzelnen Patientin einzustellen. Daher dauert eine Behandlung in der Regel etwa 50 Minuten. Die Kosten für eine osteopathische Behandlung belaufen sich auf ca. 85 bis 90 Euro, bei zusätzlicher Injektionstherapie oder Stoßwellentherapie beträgt der Preis bis zu ca. 100 Euro. Die Behandlungskosten sind im Anschluss der Sitzung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Osteopathische Behandlungen können grundsätzlich von allen Patientinnen und Patienten auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.
Abrechnung mit Krankenkassen
Für Privatversicherte oder Personen mit einer Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen einschließt, erfolgt die Abrechnung in der Regel unkompliziert. Sie erhalten eine Privatrechnung nach dem GebüH-Regelhöchstsatz, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können.
Da osteopathische Behandlungen nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, variieren die Zuschüsse je nach Kasse. In der Regel verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen für eine Kostenerstattung ein Privatrezept über eine „osteopathische Behandlung“, ausgestellt durch den Hausarzt oder Orthopäden. Dieses Rezept muss gemeinsam mit der Privatrechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Voraussetzungen und Konditionen.
Bei wenigen Krankenkassen – wie z. B. der AOK Baden-Württemberg, Barmer, BKK firmus sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – ist eine Abrechnung der Behandlungskosten ausschließlich über eine Privatrechnung möglich. Eine Bezuschussung durch diese Kassen ist in meiner Praxis daher nicht zu erwarten.
Weitere Informationen, finden Sie auf der Webseite der Berufsvereinigung HPO. Gerne berate ich Sie hierzu auch persönlich.
Rechtliche Voraussetzungen zur Ausübung von osteopathischen Behandlungen in Deutschland
Grundsätzlich sind osteopathische Heilbehandlungen in Deutschland per Gesetz nur Ärzten oder Heilpraktikern erlaubt (keine Physiotherapeuten). Heilpraktiker müssen über eine zusätzliche berufsbegleitende Weiterbildung in Osteopathie von mind. 1350 Unterrichtsstunden verfügen.
- Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.09.2015 über die Ausübung der Osteopathie als Heilkunde, Teil B (Justiz.nrw.de)
- https://www.hpo-osteopathie.de/hpo~news~~~1677606840 (hpo-osteopathie.de)
Dezember 2024