Kosten

Behandlungszeit und Kosten

Behandlungszeit und Kosten

Die Förderung und Erhaltung der individuellen Gesundheit ist ein komplexer und individueller Prozess, der sich nicht in festgelegte Zeitvorgaben zwängen lässt. Osteopathische Diagnostik und Therapie erfordern die nötige Zeit, um sich umfassend auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten oder jeder einzelnen Patientin einzustellen. Daher dauert eine Behandlung in der Regel etwa 50 Minuten. Die Kosten für eine osteopathische Behandlung belaufen sich auf ca. 85 bis 90 Euro, bei zusätzlicher Injektionstherapie oder Stoßwellentherapie beträgt der Preis bis zu 100 Euro. Die Behandlungskosten sind im Anschluss der Sitzung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen.

Grundsätzlich ist eine osteopathische Behandlung für alle Patientinnen und Patienten auch ohne ärztliche Verordnung möglich.

Grundsätzlich ist eine osteopathische Behandlung für alle Patientinnen und Patienten auch ohne ärztliche Verordnung möglich.

Abrechnung mit Krankenkassen

Für Privatpatienten oder Personen mit einer Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erfolgt die Abrechnung unkompliziert. Sie erhalten eine Privatrechnung (nach GebüH/Regelhöchstsatz), die sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können.

Da osteopathische Behandlungen keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, variieren die Zuschüsse je nach Krankenkasse. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern für eine Abrechnung ein Privatrezept („osteopathische Behandlung“) vom Hausarzt oder Orthopäden. Dieses Rezept wird zusammen mit der Privatrechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Erstattungsbeträge von bis zu 60 Euro pro sind Behandlung möglich. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Konditionen.

Bei einigen Versicherungen, wie der AOK Baden-Württemberg, Barmer, BKK firmus und BKK Scheufelen, ist eine Abrechnung der Behandlungskosten nur über eine Privatrechnung möglich. Eine Bezuschussung durch diese Krankenkassen kann in meiner Praxis daher nicht angeboten werden.

Weitere Informationen, darunter auch zu möglichen Zuschüssen der Krankenkassen, finden Sie auf der Webseite der Berufsvereinigung HPO. Gerne berate ich Sie hierzu auch persönlich.

Rechtliche Voraussetzungen zur Ausübung von osteopathischen Behandlungen in Deutschland

Grundsätzlich sind osteopathische Heilbehandlungen in Deutschland per Gesetz nur Ärzten/-innen oder Heilpraktikern/-innen erlaubt (keine Physiotherapeuten/-innen). Heilpraktiker/-innen müssen über eine zusätzliche berufsbegleitende Weiterbildung in Osteopathie von mind. 1350 Unterrichtsstunden verfügen.

Dezember 2024